Tag 2: Jetzt wird es lustig...

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Werte Leserinnen und Leser,


eine grundrechtsentziehende Maßnahme ist keine Kleinigkeit - dabei sind sich alle einig, bei denen Treue zum Grundgesetz nicht nur ein Lippenbekenntnis ist. Ich hatte nun durch den Entzug meiner Rechte Zeit, mir genau anzuschauen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit man eine Kontaktperson der Kategorie 1 wird. Meine Erkenntnisse möchte ich nun mit Ihnen genau so teilen, wie ich sie dem leider völlig überforderten Amtsarzt geteilt habe. Um es vorweg zu nehmen: Auf mein Schreiben, in dem ich genau diese Fakten beschrieben habe, habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Lediglich ein trauriges Standard-Schreiben (auf das gehe ich gleich noch ein), voll mit unangebrachten und peinlichen Fehlern, habe ich erhalten.


Maßgeblich für diese Einschätzung sind die Ausführungen des Robert-Koch-Instituts. Diese sind öffentlich einsehbar und ich lade Sie herzlich dazu ein, sich diese Dokumente durchzuarbeiten. Um also eine Kontaktperson der Kategorie 1 zu werden, muss man entweder dem

„A. Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 15 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = Quellfall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder MNB [Mund-Nasen-Bedeckung], siehe Anhang 2).“

oder dem

„B. Kontakt unabhängig vom Abstand mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole im Raum > 30 Minuten

Nähere Informationen zur Risikobewertung bei engem Kontakt und bei der Übertragung durch Aerosole finden sich in Anhang 1“

entsprechen.


Vergegenwärtigen wir uns also die Situation: Ich war lediglich bei der Sitzung des Kreisausschusses. Allein, weil ich von der AfD bin und daher bei den Sitzungen in der Regel die "kalte Schulter" von allen Anwesenden gezeigt bekomme, war ich ganz sicher nicht im Nahfeld irgendeiner dort anwesenden Person und darüber hinaus habe ich einen mehr als ausreichenden Schutz - eine FFP2-Maske - tragen müssen. Punkt A. ist also definitiv nicht auf mich anwendbar.


Bleibt also nur noch Punkt B., um mir meine Grundrechte zu entziehen. Hierfür müsste festgestellt werden, dass ich mich in einem Raum befunden habe, der wahrscheinlich eine hohe Konzentration infektiöser Aerosole aufweist. Um dies einzuschätzen, hat das Robert-Koch-Institut in den Anhängen zu vorhergehender Beschreibung folgendes verzeichnet:



Schon jetzt ist also festzustellen: Die Einordnung obliegt nicht der freien Einschätzung eines Mediziners, sondern muss klaren Kriterien folgen. Machen wir uns also die Mühe und sprechen die Kriterien durch. Punkt für Punkt.


Die Aufsättigung der Aerosole mit infektiösen Partikeln ist also davon abhängig, welche Tätigkeit die infektiösen Personen vorgenommen haben. Da der zuständige stv. Fachbereichleiter mir gegenüber den Namen des angeblichen "Quellfalls" genannt hat, kann ich hier natürlich mein Gedächtnis zusätzlich zu den Aussagen von Amtswegen bemühen. Was die Person gemacht? Sie hat gesessen. Und geatmet (durch eine FFP2-Maske, dazu kommen wir noch). Das wars. Sie hat nicht geschrien, nicht gesungen und nach meinem Wissensstand nicht einmal gesprochen an diesem Montag. Diese Einschätzung wurde mir telefonisch bestätigt, wobei ich selbst nicht beschwören würde, dass der "Quellfall" nicht doch ein Wort gesagt hat. Aber hier wird das Protokoll sicher die benötigte Klarheit schaffen. Die Frage, die sich stellt: An dieser Stelle hatte der Amtswalter keine Klarheit über die Faktenlage: Wie konnte er dann bereits in diesem Moment Grundrechte ohne gesicherte Faktenbasis entziehen? Wie konnten ohne Fakten Falten geschaffen würden?


Festzustellen ist aber: Es gibt keine Annahme davon auszugehen, dass durch eine gesteigerte Aktivität des Quellfalls eine hohe Konzentration an infektiösen Partikeln im Raum zu erwarten ist. Dann muss die Begründung für zwei Wochen "Privat-Gefängnis" ja an einer anderen Stelle zu finden sein. Vielleicht ist es ja die hohe Anzahl der infektiösen Personen im Raum. Der geschulte Blick auf meinen Quarantänebescheid zeigt: Ich hatte wohl nur Kontakt mit einem COVID-19-Fall. Einer also. Quasi die minimal mögliche Anzahl an Personen. Nun könnte man als kritisch denkender Mensch Fragen: Ist denn die Person überhaupt ein COVID-19-Fall? Nach mir mittlerweile vorliegenden Informationen, hat der angebliche "Quellfall" lediglich einen positiven PCR-Test gemacht. Das macht einen aber noch lange nicht zum "COVID-19-Fall". Das macht einen nur zu einem Menschen, der einen positiven Test gemacht hat. Ein nachgewiesener COVID-19-Fall ist man dann, wenn ein Arzt dies nach fachmedizinischer Untersuchung feststellt. Ist das hier passiert? Nach meinen Informationen (ich lasse mich da gern berichtigen, aber das Amt möchte mir hierzu keine Auskunft erteilen) nicht.


Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Der PCR-Test kann sicher eine sinnvolle Nachweismethode sein. Unter optimalen Bedingungen. Mit geschultem Personal. Mit hochwertigen Reagenzien und Materialien, die der Norm entsprechen. Wenn dann die Probe nicht durch Fremd-DNA oder andere Verunreinigungen beeinflusst wird - ja, dann kann das wirklich ein präziser Test sein. Das ist er aber in der Regel eben nicht. Auf jeden Fall gibt es mehr als genug Gründe zu sagen: Nur, weil ein PCR-Test positiv ist, bin ich noch lange kein COVID-19-Fall. Bei jedem Testverfahren gibt es falsch positive Ergebnisse und beim PCR-Test gibt es diese bei willkürlicher Testung nach Studien des RKIs nicht zu knapp. Übrigens ist man auch dann nicht zwingend ein COVID-19-Fall, weil man Symptome und einen positiven Test hat - ich kann auch mit meinem Heuschnupfen, einer Grippe oder einer chronischen Lungenentzündung einen falsch-positiven Test haben. Nur ein entsprechend geschulter Mediziner kann dann feststellen, was genau Sache ist, nicht ein Plastikstäbchen mit etwas Watte oben dran.


Also gut. Wir können feststellen: Es gab die minimal mögliche Anzahl an nachweisbar infektiösen Personen, die man als Begründung für so eine Maßnahme haben kann. Also muss es ja eine andere Begründung geben. Vielleicht ist es ja die "Infektiosität des Quellfalls"? Dazu kann man sich zuerst die Frage stellen: War denn der "Quellfall" den zwingend bei der Sitzung schon infiziert? Klare Antwort: Nein. Da ich den "Quellfall" als vernünftigen Menschen kennengelernt habe, unterstelle ich ihm, dass er niemals zu irgendeiner Sitzung gegangen wäre, wenn er schon Symptome gehabt hätte (ich denke da kann ich mir wirklich erlauben für alle Teilnehmer zu sprechen). Man sagte mir dazu nur, dass man bei einem positiven Test automatisch davon ausgeht, dass der Positive bereits zwei Tage davor ansteckend war. Es ist also - aber das kennen wir ja schon - wieder nur eine Spekulation, die pauschal geäußert wird. Wird diese auch im Einzelfall hinterfragt? Das ist mir nicht bekannt. Eine andere Frage ist noch, mit welcher Art COVID-19 der angeblich Infizierte nun infiziert ist. Es könnte ja eine der "schlimmeren" Mutationen sein. Laut Aussage am Telefon gibt es für so eine Mutation keinen Hinweis.


Erneut stellen wir fest: Es gibt erneut keinen Hinweis darauf, dass wir hier eine hohe Infektiösität vorliegen haben. Da aber ein Amt in Deutschland bestimmt nicht ohne guten Grund einen unbescholtenen Bürger einsperrt und ihm mehr Grundrechte entzieht als manch einem Straftäter, gibt es sicher einen anderen guten Grund. Vielleicht ist es ja die Intensität der Partikelemission. Mit großem Aufwand und viel Tam-Tam hat die Staatsregierung vor einiger Zeit die Maskenpflicht in Bayern mehr verschärft als in allen anderen Bundesländern. Masken, die eigentlich für den Arbeitsschutz ausgelegt sind, müssen nun beim Einkaufen, im Bus oder auch im Landratsamt Bayreuth getragen werden. Eine solche FFP2-Maske, die mit einer Filterleistung von 94% ausgewiesen wird und darauf hin getestet worden ist, musste also auch am fraglichen Tag von allen Teilnehmern getragen werden. Hört man die Reden des Ministerpräsidenten und seiner Minister, die die Maßnahme begründen, so kann der fachlich ungebildete Mensch schnell auf die irrige Idee kommen, dass diese Art der Maskenpflicht einen positiven Effekt haben müsste. Aber weit gefehlt. Das Gesundheitsamt erklärt uns:


Zitat von Gesundheitsamt Bayreuth

Wir und die Betroffenen selbst sind nicht in der Lage, sicherzustellen und verlässlich zu garantieren, dass die Masken in jedem Fall immer enganliegend getragen wurden und somit auch tatsächlich Wirksamkeit zeigen konnten.


Soll in dem Zusammenhang heißen: Die Maske bringt gar nichts, wir werden trotzdem eingesperrt, da man nun wohl auch nachweisen muss, dass man die Maske richtig getragen hat. Es stellt sich dabei natürlich nun die Frage, was die Maskenpflicht im Allgemeinen bringt, da quasi niemand eine solche Maske absolut korrekt trägt. Ich für meinen Teil hatte meine Maske meines Wissens nach ordentlich aufgesetzt. Ich habe das Amt in dem Zusammenhang aufgefordert mir zu beweisen, dass ich meine Maske nicht korrekt aufgesetzt habe - keine Antwort. Es ist auch hier wieder nur eine Spekulation der Behörde zu meinen Ungunsten. Der einzige Sinn beim Tragen einer solchem Maske ist doch, dass wir uns nicht so schnell infizieren und weniger andere Leute infizieren. Wenn die Maske das nicht leisten kann und die Menge an infektiösen Partikeln nicht verringert, stelle ich mir die Frage: Wozu brauche ich die überhaupt noch? Dann kann ich doch auch gleich ohne eine Maske teilnehmen? Dennoch: Selbst, wenn der "Quellfall" infektös war, hat er in die Maske geatmet. Eine Wirkung wird das sicher gehabt haben und da ich auch so eine Maske auf hatte - ganz wirkungslos ist das auch sicher nicht. Oder doch?


Das einzige Argument des Amts: Es war eine lange Sitzung. Das ist ein spannendes Argument - anwendbar auf jede Veranstaltung über 30 Minuten Dauer. Das andere Argument: Die Lüftung. Im Gegensatz zu dem Aufsteller der gewagten Thesen, die zu meiner Einkerkerung geführt hat, war ich an fraglichem Tag tatsächlich im Sitzungsraum. Daher kann ich nicht bestätigen, dass nicht ausreichend gelüftet worden ist. In einem Gespräch mit Mitarbeitern des Landratsamts (deren Grundrechte ebenfalls entzogen worden), wurde mir das auch bestätigt. Die Fenster waren offen, sogar die Oberlichter in der Kuppel des Sitzungssaals waren offen, wie mir eine interne Quelle telefonisch bestätigt. An den Plätzen der Kreisräte kann man bei den Sitzungen im Landratsamt in der Regel den Wind von außen spüren. Aber der Arzt, der nicht anwesend war, weiß das natürlich aufgrund seiner felsenfesten physikalischen Kenntnisse besser. Es muss so schön sein, wenn man so viel weiß, dass man nicht mal mehr Falsifizieren muss. Eine wissenschaftliche Begründung für die Behauptung habe ich gefordert, natürlich habe ich keine erhalten. So ist das manchmal: Solch hohes Wissen will man nicht mit uns normalen Bürgern teilen - auch nicht, wenn man es muss.


Spannend ist hierbei auch: Die Recherchen haben den Verantwortlichen dazu gebracht, die Belüftung als unzureichend zu bewerten. Das müssen aber sehr schnelle Recherchen gewesen sein, wenn ich sofort nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses in den Grundrechtsentzug geschickt werde. Oder wurde hier etwa im Nachhinein nach Begründungen gesucht? Das sind Fragen, die die Zukunft noch klären muss.