Tag 1: Anordnung des Gurndrechtsentzugs

Werte Leserinnen und Leser,


als Kommunalpolitiker einer Partei, die bedingungslos hinter dem Grundgesetz steht, ist dieser Bericht für mich schwer zu schreiben. Bis ich es nun selbst erlebt habe, konnte ich mir nicht vorstellen, dass so etwas in einer Demokratie möglich ist. Dass so etwas in Deutschland möglich ist.


In diesen Berichten soll es mir nicht darum gehen, anzuschuldigen oder zu unterstellen. Ich schildere lediglich das, was ich an Informationen bekommen habe und was ich beweisen kann. Mit bestem Wissen und Gewissen werde ich versuchen, den in meinen Augen in einer Demokratie bisher nicht denkbaren Vorgang in Bayreuth zu schildern - wahrheitsgemäß und schonungslos ehrlich.


Die Geschichte beginnt am Mittwoch, dem 03. März 2021. Ich war gerade im Büro als der Anruf bei mir einging. Eine nette Frau, versuchte mir in aller Freundlichkeit zu erklären, dass sie schlechte Nachrichten für mich hat: Sie hatte aufgetragen bekommen mir zu sagen, dass ich als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft wurde und mich daher für zwei Wochen in Quarantäne begeben muss. Ab sofort. So sollte ich alles stehen und liegen lassen, sofort aufbrechen und mich dann für 14 Tage einschließen, in meiner Wohnung.


Warum?

Das ist eine gute Frage, zu der ich später noch in aller Ausführlichkeit kommen werde. Für den Moment reicht es aber zu sagen, dass ich wohl am Montag an einer Sitzung teilgenommen habe, an der - so sagte man mir - ein nachgewiesener COVID-19-Fall auch teilgenommen hätte. Tage nach der Sitzung hatte dieser "Quellfall" wohl einen PCR-Test gemacht, dieser war positiv - das wars.


Aber warum habe ich nun ein Problem mit diesem Grundrechtsentzug?

Er ist schlicht faktisch unbegründet. Das Amt spekuliert über Dinge, die bei der Sitzung eventuell passiert sein könnten - aber einen Beweis haben Sie nicht (später mehr dazu). Nur auf Basis einer Vermutung eines Arztes, der mit der gesamten Situation völlig überfordert zu sein scheint, werden über 30 Menschen die Grundrechte entzogen. Für 14 Tage. Das ist nicht "verhandelbar", wie man mir mitteilte. Seit Neustem sei es insbesondere nicht mehr möglich, sich aus der Quarantäne "freizutesten". Also ist es dem Amt völlig egal, dass ich (attestiert) kerngesund bin, negative PCR- und Schnelltests vorweisen kann und es mir blendend geht. Dennoch bin ich eine solche Gefahr für die allgemeine Gesundheit, dass man mich wegsperren muss.

Angeblich kann es bei einer der neuen Corona-Mutationen sein, dass diese bis zu 7 Tage im Körper ist und man keine Symptome haben würde. Aber was ist, wenn ich danach immer noch einen negativen Test aufweise und keinerlei Symptome habe? Wie kann man dann die Einschränkung meiner Rechte noch rechtfertigen, wie sie ein verurteilter Straftäter nicht mal zu erwarten hat?


Eine solche Anordnung ist für mich abseits des gesunden Menschenverstands. Ich kann mir deren Anordnung unter diesen Bedingungen nur durch eine Mischung aus Angst, Inkompetenz und Überforderung der Entscheider erklären. Für diese meine Vermutung werde ich den kommenden Tagen noch mehr als genug Beweise finden.