Transparenz

Entschädigung

Als Kreisrat erhalte ich eine monatliche Aufwandspauschale von 65,00 Euro. Einheitliche Änderungen aller Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten mit dem gleichen Vomhundertsatz unmittelbar für die Aufwandsentschädigung.


Sitzungsgeld

Für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistags oder seiner Ausschüsse erhalte ich zusätzlich für jeden Sitzungstag eine Entschädigung von 40,00 Euro.


Verdienstausfallentschädigung

Ich könnte für je eine Stunde Sitzungsdauer eine Verdienstausfallentschädigung von 15,00 Euro beantragen. Die angefangene Stunde wird als volle Stunde gerechnet. Das habe ich bisher nicht getan.





Die gesamte Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Kreisbürger vom 16. November 2020 finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Bayreuth.