Ohne jede Beteiligung der Anwohner hat der Gemeinderat hier eine Entscheidung getroffen, die nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch rechtswidrig ist.
Die Kirche ist nur ein weiterer Anlieger der Eckehartstraße. Ihr ist durch die Gemeinde die gleiche Behandlung zuzubilligen, wie allen anderen Anliegern auch. Es ist nicht Aufgabe einer Gemeinde sicherzustellen, dass Besucher eines Anliegers auf öffentlichen Parkflächen immer einen Parkplatz zur Verfügung haben. Die Möglichkeit, einen Parkplatz in Anspruch zu nehmen haben die Besucher auch bisher gehabt - wenn der Parkplatz leer ist. Durch das Parkverbot verbieten Sie aber generell – ob gerade eine kirchliche Veranstaltung stattfindet oder nicht – pauschal das Parken auf den besagten Stellen. Dies führt dazu, dass dringend benötigter Parkraum dauerhaft ungenutzt bleibt. Die gesperrten Parkflächen aber reichen ohnehin nicht, um die üblicherweise zu erwartenden Besucher mit Parkplätzen zu versorgen.
Anlieger, die gar nicht an Veranstaltungen der Kirche (einem anderen Anlieger) teilnehmen, beispielsweise, weil sie keinem Glauben oder keiner Glaubensgemeinschaft angehören, wird das Parken auf diesen Parkflächen generell verboten. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die Nutzung der Parkflächen ist nun aber abhängig davon, ob man an einer bestimmten kirchlichen Veranstaltung teilnimmt oder nicht. Durch die aktuelle Regelung werden Anlieger von der Gemeinde diskriminiert, wenn sie nicht ein bestimmtes Glaubensbekenntnis oder eine bestimmte religiöse Handlungen ausüben.
Eine solche Form der Benachteiligung ist strikt abzulehnen, die Parkflächen sind wieder freizugeben.
Wenn die Gemeinde für Besucher der Kirche Parkmöglichkeiten empfehlen möchte, so könnte beispielsweise auf den Parkplatz am Edeka-Markt (Talstraße 1a, 95488 Eckersdorf) verwiesen werden. Von dort aus ist es nur ein kurzer Fußweg zur Kirche; zudem werden die Betreiber an einem Sonntag kaum ein Interesse daran haben, den Parkplatz für ihre Kunden freizuhalten. Dort können Besucher ohne Problem eine Stunde ihr Kraftfahrzeug abstellen. Anwohnern hingegen sind längere Laufwege zu ihrem Auto auf Dauer nicht zuzumuten.