Antrag zur Austestung der Praxistauglichkeit des sog. „Klimaanpassungskonzept“, teilweise Umsetzung im Regionalmanagement

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Begründung:

In dem am 29.04.2022 durch das sog. „Klimaschutzmanagement“ vorgetragenem Katalog an Schlüsselmaßnahmen ist unter anderem unter dem klanghaften Titel „Kühler Kopf in sozialen Einrichtungen“ beschrieben, dass Maßnahmen eingeleitet werden sollen, um soziale Einrichtungen klimafreundlich zu gestalten.


In diesem Zusammenhang ist es für die Umsetzung der klimaideologischen Umerziehungskampagne im Landkreis Bayreuth, der kaum Geld für Straßenbau oder mehr Personal in der Kernverwaltung hat, aber für hunderttausende Euro ein wertloses Klimaschutzkonzept erstellen lässt, nun ein erster Schritt, in sozialen Einrichtungen den großen Feind, das CO2, zu bekämpfen. Das will man offenkundig tun, indem man energieintensive Klimatisierungsmaßnahmen abschaffen will, unter dem Vorwand des Klimaschutzes. Dieses Ansinnen geht nicht nur der Sache nach fehl, weil der CO2-Ausstoß des Landkreises Bayreuth, genau wie der der gesamten Bundesrepublik Deutschland bedeutungslos ist im Vergleich zu dem von China oder den USA, sondern es täuscht auch über die uns drohende, selbst geschaffene Energiekrise hinweg, deren Folgen – ganz im Gegensatz zum nicht im wesentlichen menschgemachten Klimawandel – den Landkreis Bayreuth tatsächlich hart treffen (werden).


Dennoch ist es sehr einfach für die Ersteller dieses Konzeptes, komforteinschränkende Maßnahmen nur für andere zu fordern. Daher sollten die Ersteller selbst, bevor sie es anderen verordnen oder empfehlen wollen, die eigens entwickelten Maßnahmen austesten und im Selbstversuch eben jene Utopie spüren, die als wissenschaftliches Arbeitsergebnis oder gar Notwendigkeit wegen des Klimawandels verkaufen wollen.


Daher bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.