Runde 2: Keine Regenbogenfahne - Unparteilichkeit schützen.

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Sachverhalt:

Am 03. Juni 2022 berichtete das „Bayreuther Tagblatt“: „Auch im Landratsamt Bayreuth geht es diesen Juni wieder bunt zu – genauer gesagt davor. Sogar schon seit Ende Mai weht dort die Regenbogenfahne. Pressesprecher Hannes Huttinger: ‚Vielfalt und Toleranz sind Werte, für die jeder bedingungslos eintreten sollte. Dort, wo das nicht der Fall sein sollte, wird um sie gekämpft. Sexuelle Vielfalt ist selbstverständlich – egal, ob hetero, schwul, lesbisch oder anders.‘“


Tatsächlich ist seit mindestens zwei Wochen vor dem Landratsamt eine sog. „Regenbogenfahne“ zu sehen, an den Masten vor dem Landratsamt. Einen Beschluss des Kreistags zu dieser Angelegenheit gibt es nicht.


Bewertung:

Es steht dem Landratsamt, insbesondere auch nicht dem Landrat zu, in seinem Amt derartige Botschaften zu vertreten. Gem. Art. 50 LKrO muss Verwaltungstätigkeit des Landkreises mit der Verfassung und den Gesetzen im Einklang stehen. Sie darf nur von sachlichen Gesichtspunkten geleitet sein.


Das Sachlichkeitsgebot beinhaltet auch die parteipolitische Neutralität der Landkreise und ein Diskriminierungsverbot bei der Öffentlichkeitsarbeit. (BeckOK KommunalR Bayern/Wolff, Art. 50 Rn. 6)


Diese Voraussetzungen genügen die Handlungen des Landkreises Bayreuth in mehrfacher Hinsicht nicht.


Die sog. „Regenbogenfahne“ ist ein politisches Symbol, welches die Zustimmung zu verschiedenen, hoch kontroversen politischen Positionen signalisiert. Nicht zuletzt ist es ein Symbol, was von verschiedenen Parteien verwendet und propagiert wird, um politische Positionen, wie die Existenz von mehr als zwei Geschlechtern zu unterstützen und zur Solidarisierung mit Vertretern dieser Positionen aufruft1.


Allein die Tatsache, dass die durch die Regenbogenfahne ausgedrückten Themen Bestandteil der verschiedenen Darstellungen der inhaltlichen Positionen von Parteien (so. z.B. in Wahlprogrammen) sind2, zeigen, wie sehr es sich dabei um ein politisches Symbol handelt, welches von verschiedenen Parteien unterstützt oder klar abgelehnt wird. Eine Positionierung des Landratsamtes in dieser politischen Frage ist daher strikt abzulehnen.


Auch wir stehen vorbehaltlos für die Gleichberechtigung im grundgesetzlichen Sinne ein, jedoch möchten wir mit Nachdruck darauf aufmerksam machen, dass es nicht Aufgabe des Landratsamtes ist, ein Zeichen für die „Vielfalt und Toleranz“ oder „sexuelle Vielfalt“ zu zeigen oder anders politisch zu agieren.


Wir bitten daher um die sofortige Anweisung an den Landrat, entsprechende Symbole (insb. die Regenbogenflagge) zu entfernen und solche Äußerungen durch das Landratsamt unterbleiben zu lassen.