Keine Regenbogen-Fahnen an Fahnenmasten des Landratsamtes.

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Sehr geehrter Herr Wiedemann,


durch einen Pressebericht aus dem Bayreuther Tagblatt vom 24. Juni 2021 mussten wir erfahren, dass der Landkreis vorhat, eine sog. „Regenbogenfahne“ vor dem Landratsamt zu hissen. Angeblich sei dafür schon eine Fahne bestellt worden und man wolle diese Fahne bis zum Ende der Fußball-EM dort verweilen lassen.


Auch wir stehen vorbehaltlos für die Gleichberechtigung im grundgesetzlichen Sinne ein, jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass es nicht Aufgabe des Landratsamtes ist, ein Zeichen für die Solidarität mit Menschen jeder sexuellen Identität zu zeigen oder anders politisch zu agieren.

 
Darüber hinaus halten wir auch die Verwaltungsgrundsätze hoch, die in der Landkreisordnung festgesetzt sind. Dort heißt es unmissverständlich, dass die Verwaltungstätigkeit des Landkreises nur sachlichen Gesichtspunkten folgen darf. Es handelt sich bei diesem Symbol jedoch unzweifelhaft um eine politische Botschaft, die – unterstützenswert oder nicht – vom Landratsamt bevorzugt behandelt wird.


Es gibt zudem keinen Beschluss eines Gremiums des Landkreises, weder für die Anschaffung solcher Fahnen noch für die Verwendung.


Wir möchten Sie daher mit Nachdruck bitten, das Landratsamt bzw. dessen Fahnenmasten – besonders in Wahlkampfzeiten – nicht für die Verbreitung politischer Botschaften zu nutzen. Gehen Sie als Landrat beispielhaft voran und zeigen Sie, wie „Unparteilichkeit“ in der kommunalen Verwaltung funktioniert.


Mit freundlichen Grüßen


Mario Schulze, Dr. Michael Müller