Antrag zur Abänderung der Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Kreisbürger

Bis einschließlich Dezember 2023 werden die Aufwandspauschalen und Entschädigungen wie folgt angepasst:

  • Monatliche Aufwandsentschädigung für Kreisräte: 52,00 EUR
  • Entschädigung je Sitzungstag für die Teilnahme an
  • Sitzungen des Kreistags oder seiner Ausschüsse: 32,00 EUR
  • Entschädigung für die Teilnahme an Fraktionssitzungen: 32,00 EUR


Pro Jahr wird nur eine maximale Anzahl von 5 Fraktionssitzungen mit einer Entschädigung für die Teilnehmer für die Teilnahme an Fraktionssitzungen vergütet.


Die jährliche Aufwandspauschale an die Fraktionen zur Bestreitung ihrer Geschäftsbedürfnisse wird ab dem 01. Mai 2021 wird bis einschließlich Dezember 2023 wie folgt festgelegt:

Sockelbetrag je Fraktion:

  • bis 10 Kreisräte 320,00 EUR
  • bis 15 Kreisräte 400,00 EUR
  • bis 20 Kreisräte 480,00 EUR
  • Betrag je Fraktionsmitglied: 16,00 EUR


Ab Januar 2024 gilt automatisch die vom Kreisausschuss am 07. September 2020 empfohlene Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Kreisbürger sowie die Festlegung für die jährliche Aufwandspauschale an die Fraktionen zur Bestreitung ihrer Geschäftsbedürfnisse.


Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungen sinngemäß in die Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Kreisbürger einzuarbeiten.


Begründung:


Die finanzielle Lage der Kommunen, des Landkreises sowie auch des Freistaates Bayern ist nicht zuletzt durch die Corona-Krise sehr stark zusätzlich beansprucht worden. Es ist daher dringend notwendig, dass der Kreistag selbst in beispielhafter Funktion vorangeht.


Durch eine Anpassung der vom Kreisausschuss empfohlenen Satzung zur Regelung der Entschädigung der Kreisräte und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Kreisbürger können die Mitglieder des Kreistags den Bürgern zeigen, dass sie ebenfalls bereit sind, etwas zur finanziellen Stabilisierung der Situation beizutragen. Es könnten an dieser Stelle Kosten von mehreren zehntausend Euro eingespart werden, die die knappen finanziellen Ressourcen des Kreises zumindest ein Stück weit entlasten könnten.


Durch die vorgeschlagene Anpassung, welche zeitlich begrenzt ist, wird die Entschädigung für die Arbeit der Kreisräte auch nicht unangemessen klein. Die vorgeschlagenen Summen sind entsprechend, orientiert an der bisher gültigen Fassung der Satzung, um 20% niedriger als bisher. Dies bedeutet für den einzelnen Kreisrat eine geringe Kürzung der Mittel, wobei es für den Kreis in Summe eine durchaus sehenswerte Einsparung darstellt.


Durch eine solche Änderung würden über 50 000 EUR weniger Kosten anfallen. Eine solche Entlastung kommt dem Kreis in dieser wirtschaftlich schweren Zeit, insbesondere aber in Hinblick auf die zukünftig fehlenden Einnahmen, entgegen.