Unparteilichkeit erhalten

Quelle: pixabay.com

Vergangene Woche kündigte das Landratsamt an, nun auch eine Regenbogenflagge vor dem Gebäude hissen zu wollen. Die Kreisräte der Alternative für Deutschland halten dies jedoch für problematisch.


Am Donnerstag berichtete das Bayreuther Tagblatt unter Berufung auf Pressesprecher Huttinger, dass das Landratsamt eine vielfältige und tolerante Behörde sei und deswegen nun auch eine solche „Regenbogenfahne“ hissen will, als Zeichen der Solidarität mit Menschen aller sexueller Identitäten.


Hierzu sagte der Sprecher der AfD im Kreistag, Mario Schulze, am Freitag: „Auch wir stehen vorbehaltlos für die Gleichberechtigung im grundgesetzlichen Sinne ein. Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass es nicht Aufgabe des Landratsamtes ist, ein politisches Zeichen zu setzen. Selbst dann nicht, wenn die Mitarbeiter alle zusammen diese Meinung vertreten, muss das Landratsamt politisch neutral sein.“


Darüber hinaus weisen die Kreisräte der AfD auf die Grundsätze aus der Landkreisordnung hin. Hierzu sagte Kreisrat Dr. Michael Müller: „In der Landkreisordnung heißt es unmissverständlich, dass die Verwaltungstätigkeit des Landkreises nur sachlichen Gesichtspunkten folgen darf. Es handelt sich bei diesem „Symbol“ jedoch unzweifelhaft um eine politische Botschaft, die – unterstützenswert oder nicht – vom Landratsamt bevorzugt behandelt wird.“


Es gibt zudem keinen Beschluss eines Gremiums des Landkreises, weder für die Anschaffung solcher Fahnen noch für die Verwendung.


Die Kreisräte der AfD haben daher den Landrat darum gebeten, die Neutralität seiner Behörde – besonders in Hinblick auf den anstehenden Wahlkampf - zu wahren und beispielhaft zu zeigen, wie „Unparteilichkeit“ in kommunalen Verwaltungen funktioniert.

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