Presseanfrage zum Kreishaushalt und der Hotelfachschule

Werte Leserinnen und Leser,


heute möchte ich in diesem Rahmen über einen Teil der Sitzung am vergangenen Freitag ausführlicher berichten. Bei der Sitzung kam es dazu, dass Landrat Wiedemann ein Schreiben der Regierung von Oberfranken vorgelesen hat. Aufgrund der Aussagekraft dieses Schreibens möchten wir es Ihnen nicht vorenthalten.


Die Regierung von Oberfranken hat mit Schreiben vom 29. Mai 2020, eingegangen am 08. Juni 2020, den Haushalt 2020 rechtsaufsichtlich genehmigt.


Die Genehmigung wurde dabei u. a. mit folgenden Auflagen verbunden:


Kreditaufnahmen sind grundsätzlich nur subsidiär nach der Ausschöpfung sämtlicher anderer in Betracht kommender Deckungsmöglichkeiten zulässig.


Der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit hat den für die ordentliche Tilgung erforderlichen Betrag möglichst zu übersteigen.


Der Ergebnishaushalt ist auszugleichen.


Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden. Es ist anzustreben, die Summe der freiwilligen Leistungen zu re­duzieren.


Zum Ergebnishaushalt wird festgestellt, dass hier die Aufwendungen mit 3.200.500 € überwiegen. Das bedeutet, dass der Landkreis von seiner Substanz zerrt und von der vorausschauenden Haushaltswirtschaft der Vergangenheit profitiert. Im Hinblick auf § 24 Abs. 1 KommHV Doppik ist aber ein Ausgleich des Ergebnishaushalts anzustreben. Das negative Ergebnis kann aber im Hinblick auf die vorhandenen Finanzreserven noch toleriert werden.


Die Abwägung des Landkreises, zur Schonung der finanziellen Ressourcen seiner kreis­angehörigen Gemeinden den bayernweit niedrigsten Kreisumlagenhebesatz von 33,50 %‑Punkten festzusetzen, ist aktuell nicht zu beanstanden. Zu Gunsten der Ge­meinden nimmt der Landkreis hier einen Fehlbetrag im Ergebnishaushalt von 3,2 Mio. € in Kauf, der allerdings längerfristig im Hinblick auf § 24 KommHV Doppik nicht hinge­nommen werden kann.


Das drastische Abschmelzen der Finanzreserven ist jedoch im Hinblick auf den drohen­den Einnahmerückgang durch die Coronakrise durchaus problematisch, da die Rückla­gen des Landkreises abgeschmolzen werden und so das Kompensieren des drohenden Einnahmeausfalls schwieriger wird. Eine zukünftige Anhebung des Hebesatzes kann durchaus notwendig werden.


Im Finanzhaushalt rechnet der Landkreis mit Einzahlungen von insgesamt 90.779.800 €. Die Auszahlungen betragen 93.207.700 €. Es wird daher voraussichtlich ein Negativ­saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von – 2.427.900 € erwirtschaftet.


Der Landkreis plant eine Kreditaufnahme von 2.500.000 €.


Das "bereinigte Zahlungsergebnis" fällt im Landkreis aktuell negativ aus, es wird sich aber bereits im kommenden Jahr verbessern und in den Planungsjahren 2022 und 2023 wieder positiv ausfallen. Zwar ist es fraglich, ob im Hinblick auf den krisenbedingten Steuerausfall bei den Städten, Märkten und Gemeinden von ca. 11 % der Landkreis diese optimistische Prognose auch verwirklichen kann, doch eine positive Tendenz ist durchaus erkennbar, auch wenn der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit er­neut den für die Tilgung erforderlichen Betrag nicht erreicht.


Die Verschuldung des Landkreises betrug zum 01.01.2020 23.380.518,61 €. Die Ver­schuldung des Landkreises Bayreuth wird, wenn der Finanzplan so wie vorgesehen ver­wirklicht wird, bis zum Jahresende 2022 auf einen Höchststand von 282 €/Einwohner ansteigen. Am 31.12.2018 betrug die durchschnittliche Verschuldung der bayerischen Landkreise 180 €/Einwohner, das bedeutet, dass die auf die Einwohnerzahl bezogene Verschuldung des Landkreises Bayreuth von 131,66 % des Landesdurchschnitts (31.12.2020) auf 156 % des Landesdurchschnitts (31.12.2022) ansteigen wird, bevor wie­der eine Erholung eintritt. Es ist aber durchaus fraglich, ob im Hinblick auf die aktuelle Krise, die aller Voraussicht nach mit einem spürbaren Einbruch der Wirtschaftsleistun­gen verbunden sein wird, die Finanzplanung auch tatsächlich so umgesetzt werden kann.


Hinsichtlich der freiwilligen Leistungen wird ausgeführt, dass eine weitere Ausweitung der freiwilligen Leistungen über die diesjährige Summe (2.743.400 €) hinaus unterblei­ben sollte, bis eine Verbesserung der Einnahmesituation erreicht ist.


In Bezug auf dieses Schreiben haben wir folgende Fragen gestellt bekommen, die wir wie folgt beantwortet haben:


Frage 1: Wie bewerten Sie die Genehmigung des Kreishaushaltes?


Antwort der AfD Gruppe: Die Feststellungen der Regierung von Oberfranken sprechen eine deutliche Sprache. Mit Blick auf die Corona-Krise steht der Landkreis vor Herausforderungen, die auch bei der jetzigen Haushaltsplanung dringend einzubringen sind. Ausgaben für Infrastruktur, Bildung und Wirtschaft (insb. die Unternehmen, die unter den Auflagen leiden) müssen unbedingt Vorrang genießen! Nicht zwingend notwendige Ausgaben sollten zurückgestellt werden. Die Finanzierung von Prestigeprojekten lehnt die AfD ab.



Frage 2: Was folgern Sie daraus? (auch mit Blick auf die Entscheidung pro Hotelfachschule)


Antwort der AfD Gruppe: Für Experimente ist die jetzige (finanzielle) Situation zu ernst. Eine Mehrheit im Kreistag hat sich dennoch dafür entschieden, dies mit den Lehrkräften und Schülern der Hotelfachschule zu veranstalten. Das vorgestellte Konzept besteht darin, ein Konzept zu finden. Das halten wir für unverantwortbar. Alle bisherigen Konzepte (von Experten) sind offensichtlich gescheitert! Daher können wir dem von der Verwaltung eingebrachten Vorschlag weiterhin nur zustimmen. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass der Landkreis in solchen Zeiten seine Ausgabenstrategie anpasst.

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