„Im Landkreis Bayreuth wurde in den vergangenen Jahrzehnten ein breites Spektrum an freiwilligen Leistungen aufgebaut. Die Finanzierung freiwilliger Leistungen über Kreditaufnahmen lehne ich grundsätzlich ab. Das Bayerische Kommunalrecht verpflichtet einen Landkreis zum Beispiel nicht zum Betrieb spezieller Freizeiteinrichtungen.“, sagte Bezirks- und Kreisrat Mario Schulze, der Kandidat der AfD für den Landrat des Landkreises Bayreuth.
Die Feststellung der Angemessenheit einer Ausgabe vor diesem Hintergrund ist nicht immer einfach. Schulze weiter: „Ich begrüße und unterstütze Projekte zur Tourismusförderung, wenn sie im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen bei ggf. angemessener Belastung der Umlagezahler realisierbar ist. Für mehr Transparenz fordere ich, dass bei allen Beschlüssen gekennzeichnet wird, ob bzw. in welchem Umfang es sich um eine freiwillige oder eine Pflichtleistung handelt. So können die Entscheidungsträger im Kreistag immer genau wissen, worüber sie entscheiden.“