Verpflichtung von Asylbewerbern zur gemeinnützigen Arbeit

Deutschland steht unter Dauerbelastung durch hohe Zuwanderungszahlen.



Bezirks- und Kreisrat Mario Schulze, der Landratskandidat der AfD im Landkreis Bayreuth sagte hierzu: „Ich unterstütze das Positionspapier „Migrationswende“ des Deutschen Landkreistags (DLT) vom 2.9.2024 in seiner Forderung, das Asylrecht bei Überforderung temporär per Notstandsvorbehalt auszusetzen, wie es die europäischen Verträge ausdrücklich erlauben. Kommunen, insbesondere in Bayern, müssen die Möglichkeit erhalten, weitere Aufnahmen zu verweigern, wenn ihre Kapazitäten erschöpft sind.“



Die Kapazitäten vieler Kommunen sind erschöpft, nicht zuletzt in Bayern, wo die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und vergleichbaren Migrantengruppen an ihre Grenzen stoßen.



„Obwohl das Asylbewerberleistungsgesetz vorsieht, arbeitsfähige Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit bei kommunalen Trägern heranzuziehen, wird von dieser Möglichkeit noch zu selten Gebrauch gemacht. Das will ich – zusammen mit den landkreiseigenen Gemeinden - ändern. Asylbewerber können so einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen, freie Zeit sinnvoll nutzen und Langeweile vermeiden. Zudem ist eine solche Tätigkeit eine angemessene Gegenleistung für erhaltene finanzielle Zuwendungen, Unterkunft und Versorgung., so Mario Schulze weiter.