Zweckverbände kritisch hinterfragen. Mehr Transparenz für Bürger und Kreisräte.
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Bezirks- und Kreisrat Mario Schulze, der Kandidat der AfD für das Amt des Landrats des Landkreises Bayreuth, sagte hierzu: „Zweckverbände sollen nur gegründet werden, wenn eine Finanzierung ihres Gegenstandes auf andere Weise nicht möglich ist und der Gegenstand auch von tatsächlich überregionaler Bedeutung ist. Ungeachtet der Freiwilligkeit einer Leistung ist der Landkreis über Art. 42 Abs. 1 KommZG i. V. m. der jeweiligen Haushaltssatzung des Zweckverbandes verpflichtet, Verbandsumlagen zu leisten.“
Bei gleichzeitig knapper werdenden Finanzmitteln kann ein Zweckverband mit hohem Investitionsbedarf oder Verantwortung für defizitäre Betriebe ein Problem für die finanzielle Leistungsfähigkeit der beteiligten Kommunen, so auch des Landkreises, werden.
„Die von der AfD in die Zweckverbände entsandten Verbandsräte oder auch ich als Vorsitzender werden daher die Interessen des Landkreises durchsetzen, den sie entsendet. Das Auslagern von Projekten in Zweckverbände, weil sie die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune übersteigen, jedoch keine besondere überörtliche Bedeutung haben, lehne ich konsequent ab.“, so Schulze weiter.