Die Hilflosigkeit der Behörden bzw. des Staates in der Lockdown-Krise wird deutlich. Ein neuer Fall ereignete sich in der vergangenen Woche im Landratsamt Bayreuth. Mitte der Woche bekam ein dortiger Kreisrat ein positives PCR-Testergebnis mitgeteilt – Grund genug für das örtliche Gesundheitsamt, alle Teilnehmer einer Sitzung am Montag für zwei Wochen die Grundrechte zu entziehen. Gab es eine fachmedizinische Untersuchung zur Untermauerung des Tests? Die Nachfrage bleibt fortgesetzt unbeantwortet.
Der Grund? Kurz gesagt: Zu schlecht wurde gelüftet und es kann nicht sichergestellt werden, dass alle Teilnehmer die Maske richtig getragen haben. In einem Standardschreiben wurde dies den Betroffenen via E-Mail als Begründung, übrigens erst Tage nach der Anordnung, mitgeteilt. Pauschaler geht es wohl kaum. Doch hier stellt sich eine Systemfrage: Wann bringt Söders FFP2-Maske überhaupt etwas, wenn man von Amtswegen grundsätzlich davon ausgeht, dass sie nicht richtig getragen wird und daher kaum Wirkung zeigt?
Mit Erstaunen wurde dann festgestellt: Auch nach einer fachmedizinischen Untersuchung und mehreren negativen PCR-Tests ist es für die Teilnehmer der Sitzungen nicht möglich, die Quarantäne zu beenden. Das Gesundheitsamt nimmt wissentlich in Kauf, dass erwiesenermaßen gesunde Menschen, von denen keinerlei Gefahr ausgeht, auch nach der maximal zu erwartenden Inkubationszeit von 7 Tagen weiterhin ihrer Grundrechte verlustig bleiben – auch, wenn sie ihre Gesundheit mit Attest bestätigen können.
Genauere Informationen dazu gibt das Amt nicht aus. Es steht nur fest: Alle müssen bis zum Ende einsitzen, egal, ob sie das Virus haben oder nicht. Wir fragen uns: Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit und wieso schadet das Gesundheitsamt der öffentlichen Akzeptanz dieser Maßnahmen so erheblich, indem es seinen Ermessensspielraum nicht ausnutzt?
Auch beim letzten negativen Testergebnis bleibt der Amtsarzt dabei: „[D]ies ändert nichts an der getroffenen Einschätzung als KP 1 und dem vorgeschriebenen Vorgehen. Ich bedaure."