Die Regierung von Oberfranken hat mit Schreiben vom 29. Mai 2020, eingegangen am 08. Juni 2020, den Haushalt 2020 rechtsaufsichtlich genehmigt.
Die Genehmigung wurde dabei u. a. mit folgenden Auflagen verbunden:
Kreditaufnahmen sind grundsätzlich nur subsidiär nach der Ausschöpfung sämtlicher anderer in Betracht kommender Deckungsmöglichkeiten zulässig.
Der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit hat den für die ordentliche Tilgung erforderlichen Betrag möglichst zu übersteigen.
Der Ergebnishaushalt ist auszugleichen.
Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden. Es ist anzustreben, die Summe der freiwilligen Leistungen zu reduzieren.
Zum Ergebnishaushalt wird festgestellt, dass hier die Aufwendungen mit 3.200.500 € überwiegen. Das bedeutet, dass der Landkreis von seiner Substanz zerrt und von der vorausschauenden Haushaltswirtschaft der Vergangenheit profitiert. Im Hinblick auf § 24 Abs. 1 KommHV Doppik ist aber ein Ausgleich des Ergebnishaushalts anzustreben. Das negative Ergebnis kann aber im Hinblick auf die vorhandenen Finanzreserven noch toleriert werden.
Die Abwägung des Landkreises, zur Schonung der finanziellen Ressourcen seiner kreisangehörigen Gemeinden den bayernweit niedrigsten Kreisumlagenhebesatz von 33,50 %‑Punkten festzusetzen, ist aktuell nicht zu beanstanden. Zu Gunsten der Gemeinden nimmt der Landkreis hier einen Fehlbetrag im Ergebnishaushalt von 3,2 Mio. € in Kauf, der allerdings längerfristig im Hinblick auf § 24 KommHV Doppik nicht hingenommen werden kann.
Das drastische Abschmelzen der Finanzreserven ist jedoch im Hinblick auf den drohenden Einnahmerückgang durch die Coronakrise durchaus problematisch, da die Rücklagen des Landkreises abgeschmolzen werden und so das Kompensieren des drohenden Einnahmeausfalls schwieriger wird. Eine zukünftige Anhebung des Hebesatzes kann durchaus notwendig werden.
Im Finanzhaushalt rechnet der Landkreis mit Einzahlungen von insgesamt 90.779.800 €. Die Auszahlungen betragen 93.207.700 €. Es wird daher voraussichtlich ein Negativsaldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von – 2.427.900 € erwirtschaftet.
Der Landkreis plant eine Kreditaufnahme von 2.500.000 €.
Das "bereinigte Zahlungsergebnis" fällt im Landkreis aktuell negativ aus, es wird sich aber bereits im kommenden Jahr verbessern und in den Planungsjahren 2022 und 2023 wieder positiv ausfallen. Zwar ist es fraglich, ob im Hinblick auf den krisenbedingten Steuerausfall bei den Städten, Märkten und Gemeinden von ca. 11 % der Landkreis diese optimistische Prognose auch verwirklichen kann, doch eine positive Tendenz ist durchaus erkennbar, auch wenn der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erneut den für die Tilgung erforderlichen Betrag nicht erreicht.
Die Verschuldung des Landkreises betrug zum 01.01.2020 23.380.518,61 €. Die Verschuldung des Landkreises Bayreuth wird, wenn der Finanzplan so wie vorgesehen verwirklicht wird, bis zum Jahresende 2022 auf einen Höchststand von 282 €/Einwohner ansteigen. Am 31.12.2018 betrug die durchschnittliche Verschuldung der bayerischen Landkreise 180 €/Einwohner, das bedeutet, dass die auf die Einwohnerzahl bezogene Verschuldung des Landkreises Bayreuth von 131,66 % des Landesdurchschnitts (31.12.2020) auf 156 % des Landesdurchschnitts (31.12.2022) ansteigen wird, bevor wieder eine Erholung eintritt. Es ist aber durchaus fraglich, ob im Hinblick auf die aktuelle Krise, die aller Voraussicht nach mit einem spürbaren Einbruch der Wirtschaftsleistungen verbunden sein wird, die Finanzplanung auch tatsächlich so umgesetzt werden kann.
Hinsichtlich der freiwilligen Leistungen wird ausgeführt, dass eine weitere Ausweitung der freiwilligen Leistungen über die diesjährige Summe (2.743.400 €) hinaus unterbleiben sollte, bis eine Verbesserung der Einnahmesituation erreicht ist.